Versicherung (Kollektiv)
Mit Veicherung wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Veicherungsprinzip) bezeichnet: Viele zahlen einen Geldbetrag (= Veicherungsbeitrag) in den Geldtopf Veicherer ein, um beim Eintreten des Veicherungsfalles aus diesem Geldtopf einen Schadenausgleich zu erhalten. Da der Veicherungsfall nur bei wenigen Veicherten eintreten wird, reicht der Geldtopf bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Schäden statistisch abschätzbar ist und demnach mit veicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar ist.
Der Versicherungsbegriff
Veicherung ist die planmäßige Deckung, eines im einzelnen ungewissen, igesamt schätzbaren Geldbedarfs, auf der Grundlage zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs.
(abgeleitet aus dem Veicherungsbegriff nach Farny: Veicherung ist die Deckung, eines im einzelnen ungewissen, igesamt schätzbaren Geldbedarfs, auf der Grundlage eines Risikoausgleiches im Kollektiv und in der Zeit.)
Grundprinzip der Versicherung
Alfred Manes definiert Veicherung als die gegeeitige Deckung zufälligen, schätzbaren Geldbedarfs zahlreicher gleichartig bedrohter Wirtschaften, Karl Hax als die planmäßige Deckung eines im einzelnen ungewissen, im ganzen aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs. Eine gesetzliche Definition besteht nicht.
Der Veicherung liegt der Mechanismus der gemeiamen Tragung von Risiken in einem Kollektiv (Pool, Portefeuille) zu Grunde. Die Vorteile dieser gemeiamen Tragung werden durch das Gesetz der großen Zahlen beschrieben, welches besagt, dass bei steigender Anzahl von gleichartigen Ereignissen sich der tatsächliche Ausgang dem erwarteten Ausgang (oder dem erwarteten Durchschnitt) anpasst; die Streuung (Variabilität) der Ausgänge um den Durchschnitt nimmt gesetzmäßig, beschrieben durch den Zentralen Grenzwertsatz ab. Demnach gleichen sich das Risiko der Schwankung des Ausgangs um so mehr aus, je größer das Kollektiv ist. Dieser Effekt einer gemeiamen Tragung von Risiken in einem Kollektiv wird als Risikoausgleich im Kollektiv bezeichnet. Im Ergebnis wird dadurch das Risiko des Pool-Veage, also dass der Pool nicht genügend Geld hat, alle Schäden zu bezahlen, immer kleiner. Ein großer Pool braucht letztlich proportional weniger Kapital als Voorge für Verlustfälle, als ein kleiner Pool oder gar ein Individuum für sein eigenes Risiko. Geringeres Kapital bedeutet aber vor allem geringere Finanzierungskosten und damit bewirkt der Risikoausgleich im Kollektiv, dass Risiken für alle Beteiligten gütiger abgesichert werden können, als dies individuell möglich wäre.
Ein Beispiel: Ein Haus hat einen Wert von z. B. 100.000. Nehmen wir an, die Wahcheinlichkeit, dass es abbrennt, sei 0,1 % in jedem Jahr. Um sich selbst gegen den Verlust des Hauses zu schützen, müsste der Hausbesitzer ständig 100.000 als Reserve verfügbar haben. Dieses ständige Bereithalten von Geld bewirkt Finanzierungskosten von z. B. 1 %, also 1.000 pro Jahr. Damit kostet die individuelle Absicherung des Hauses gegen Brand jedes Jahr 1.000, selbst wenn das Haus nicht abbrennt (zusätzlich kommt noch der durchschnittliche Verlust aus Bränden in Höhe von 100 pro Jahr hinzu). Tun sich hingegen 100.000 Hausbesitzer zusammen und sichern sich gemeiam ab, treten im Kollektiv fast mit Sicherheit Brände auf, durchschnittlich 100 pro Jahr mit Gesamtkosten von 10.000.000. Dies kostet aber, verteilt auf alle 100.000 Hausbesitzer, den einzelnen nur die 100 durchschnittliche Brandkosten. Um gegen zufällig viele Brände gewappnet zu sein, muss das Kollektiv zwar noch zusätzlich Kapital bereit stellen, doch beträgt dies bei ausreichender Sicherheit z. B. nur 10.000.000. Selbst wenn man für dieses Kapital besonde hohe Finanzierungskosten untetellt, z. B. 20 %, entfallen auf den Einzelnen nur Finanzierungskosten von 20. Damit würde die Absicherung im Kollektiv jeden Einzelnen nur 120 kosten, statt (langjährig durchschnittlich) 1.100 bei individueller Absicherung. Je größer das Kollektiv ist, desto weniger Kapital wird zur Absicherung benötigt und desto mehr nähert sich der Preis der Veicherung dem reinen Erwartungswert des Schade von 100 an.
Diese wesentliche Verbilligung der Absicherung gegen Risiken durch Veicherung machte überhaupt et den für die moderne Wirtschaft wesentlichen Aufbau wertvoller Industrieanlagen und auch den Aufbau privater Werte möglich, deren große Zahl wiederum et eine effektive Absicherung im Kollektiv ermöglicht. Damit ist die Entwicklung der modernen Industriestaaten untrennbar mit der Entwicklung des Veicherungswese verbunden.
Zwischen einem reinen Risikoausgleichspool und einem privatwirtschaftlich organisierten, gewinnorientierten Veicherer bestehen aber zwei Untechiede: 1) Der Veicherer erhebt von den Veicherungsnehmern einen fest vereinbarten Preis, für ggf. höhere Schäden haftet der Veicherer. 2) Der Veicherer bildet Eigenmittel, mit denen er Schwankungen ausgleichen kann, die nicht von den Beiträgen gedeckt sind, und damit können auch in solch ungütigen Fällen die veprochenen Leistungen erbracht werden.
Damit ist Veicherung die nach dem Wahcheinlichkeitsprinzip arbeitende wirtschaftliche Absicherung von Risiken gegen Beitragszahlung; sie wird entweder nach dem Assoziatioprinzip als Gegeeitigkeitsveicherung oder nach dem Spekulatioprinzip als Erwerbsveicherung betrieben. Allerdings betreiben auch die Gegeeitigkeitsveicherer heute kaum noch den reinen Risikoausgleichspool (abgesehen von einigen wenigen kleineren Vereinen, meist Tierveicherungen, z. B. Kuhgilden), sondern erheben feste Beiträge nach dem Spekulatioprinzip.
Antike Vorformen der Gegeeitigkeitsveicherung begegnen u in den ägyptischen, griechischen und römischen Begräbnisvereinen (collegia tenuiorum), die mittels regelmäßiger Beiträge für ein atändiges Begräbnis ihrer Mitglieder und für den Totenkult sorgten. Die bis in die Neuzeit fortwirkende Entwicklung der Gegeeitigkeitsveicherung beginnt jedoch et im frühen Mittelalter in Nordeuropa mit der auf einem gegeeitigen Treueverhältnis beruhenden und sich zur gemeiamen Erfüllung religiöser, politischer, wirtschaftlicher und geselliger Zwecke zusammechließenden Gilden und Genossechaften, die sich bevorzugt der gemeichaftlichen Risikoübernahme und Hilfeleistung bei Tod, Brand, Viehsterben, Schiffbruch und Gefangennahme widmeten. Im 17. und 18. Jhdt. entstanden auf staatliche Initiative die eten öffentlich-rechtlichen Veicherungsatalten.
Die veicherbaren Risiken sind sehr vielfältig, lassen sich aber auf wenige Risikogruppen reduzieren, die allerdings keine exakten Grenzen haben:
Die Rechtsordnung trennt das Veicherungsrecht in das immer umfangreicher werdende Sozialveicherungsrecht und das Privatveicherungsrecht, das wiederum Veicherungsunternehmerecht, Veicherungsaufsichtsrecht und Veicherungsvertragsrecht umfasst. Das Veicherungsvertragsrecht ist besonderes Schuldvertragsrecht und als solches das den Besonderheiten des Veicherungsvertrages gerecht werdende Sonderprivatrecht.
Die Zweige der Sozialveicherungen können nur eingeschränkt zu den Veicherungen gezählt werden, da es sich nur um umlagefinanzierte (Umlageverfahren) staatlich organisierte Pflichtveicherungen handelt. Zudem werden in der gesetzlichen Rentenveicherung die Beiträge nicht unter den Leistungsberechtigten umgelegt, sondern von einer Generation für die andere erbracht (Generationenvertrag). Sie bildet keine Rückstellungen, sondern finanziert sich aus den laufenden Einnahmen und ist damit nicht demographiefest. Sozialveicherungen werden an dieser Stelle nicht weiter behandelt.
Für die Deckung der Anwartschaften ibesondere bei Peonenveicherung haben sich zwei grundlegende Deckungsprinzipien herauskristallisiert.
Besonde augenfällig wird dieser Untechied bei der Gegenübetellung von gesetzlicher und privater Rentenveicherung. Unabhängig vom Deckungsprinzip dienen aber beide zur Absicherung des Alte- z. T. auch des Invaliditätsrisikos. Während aus den Beiträgen der privaten Rentenveicherungen ein Kapital angespart wird, aus dem eine veicherungsmathematisch berechnete Rente gezahlt wird, werden die monatlich eingehenden Beiträge von der gesetzlichen Rentenveicherung unmittelbar wieder ausgegeben. Zukünftige Rentner sind darauf angewiesen, dass zukünftige Beitragszahler die späteren Renten dann mit ihren Beiträgen finanzieren werden. Bei steigender Rentnerzahl und sinkender Beitragszahlerzahl ist dies ein uicheres Prinzip.
Eine Lotterie ist einer Veicherung in manchen Aspekten sehr ähnlich, nicht zuletzt auch deshalb, weil Veicherungen uprünglich vielfach Wett- oder Lotteriecharakter hatten. Allerdings dient das Glücksspiel weder der finanziellen Risikovoorge noch dem kollektiven Aparen!
Eine besondere Form der Lotterie ist die Tontine, bei der eine Gesamtheit von Anlegern einen Betrag aufbringt, der nach dem Ablauf einer vereinbarten Laufzeit verzit an die Überlebenden der Gesamtheit ausbezahlt wird. Hier steht die Beitragszahlung nicht unter Risiko. Für die Leistung wird das biometrische Risiko zur Erhöhung der Rendite für die Überlebenden genutzt. Allerdings ist die Tontinenveicherung als Vorläufer uerer heutigen Rentenveicherungen anzusehen.
Die ibesondere in Frankreich üblichen Kapitalisierungsgeschäfte (Sparveicherungen), frz. Contrats de capitalisation sind ebenfalls keine (Lebe-)veicherungen im eigentlichen Sinn, da hier ausschließlich ein Sparvorgang vorliegt.
Versicherung im Kontext des Risikomanagements
Bevor ein Risiko richtig veichert werden kann, muss es erkannt, bewertet und der Umgang mit dem Risiko festgelegt werden. Mit diesem Prozess, welcher als Votufe jedem Veicherungsabschluss vorausgehen sollte befasst sich das Risikomanagement. Risikomanagement oder Risk-Management (engl.) ist der gesamtheitliche Umgang mit Risiken. Eine generelle, einfache Definition von Risiko ist Uicherheit. Die Komponenten eines Risikos sind:
Weitere Dimeionen von Risiko sind Eintrittswahcheinlichkeit und Häufigkeit. Die Veicherungswirtschaft oder der Veicherungsmarkt (als Begriff für alle, welche sich mit veicherbaren Risiken befassen) kümmert sich primär um die durch eine Veicherungsgesellschaft (den Veicherer) veicherbaren Risiken. Nur ein Teil aller Risiken ist durch eine Veicherungsgesellschaft veicherbar. Weitere Risiken sind in anderer Art und Weise absicherbar, wie zum Beispiel das Risiko von sinkenden Aktienkuen durch Optionen (Bsp. Put-Option). Außerdem gibt es die Veicherungswirtschaft konkurrenzierende oder ergänzende Techniken, wie die Securitization, welche den Kapitalmarkt zur finanziellen Absicherung von Risiken anzapft. Viele Risiken sind nicht oder nur teilweise auf andere überwälzbar, wie das Risiko des Unternehme, dass ein neu lanciertes Produkt am Markt keinen Erfolg hat; könnte man dieses Risiko voll abwälzen, hätte man auch kein Recht auf einen Gewinn. Denn der Gewinn ist der Lohn für eingegangene Risiken.
Welches die richtigen Itrumente, die richtige Methoden im Umgang mit Risiken sind, ist eine Frage, welche das Risikomanagement zu beantworten hilft. Vielfach ist die Antwort nicht ein Allerheilmittel, sondern ein Mix aus vechiedenen Maßnahmen (z.Bsp. Risikohäufigkeit reduzieren, planmäßiger Umgang mit der Situation, wenn sich Risiko verwirklicht, einen Teil der finanziellen Auswirkungen selber tragen, einen Teil veichern). Ein kritischer Schritt im Umgang mit Risiken ist die Erkennung von Risiken, denn mit nicht erkannten Risiken kann auch nicht planmäßig umgegangen werden.
Klassifikation von Versicherungsformen
Es existieren vechiedene Möglichkeiten, um die Vielfalt der Veicherungen systematisch darzustellen. Vier solcher Gruppierungsaätze sind nachfolgend dargestellt:
Versicherungsarten
Die Veicherungsarten werden in Veicherungszweigen und diese wieder in Sparten zusammengefaßt.
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