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Offener Investmentfonds


Ein Offener Investmentfonds, kurz als Fonds bezeichnet, ist eine Form der Geldanlage. Eine Investmentgesellschaft sammelt das Geld der Anleger, bündelt es in einen Investmentfonds und investiert es in untechiedlichen Anlagebereichen. Es existiert keine Begrenzung des Fondsvermöge und der Zahl der Anteilscheine. Die Anteilscheine können in der Regel an jedem (Böen-)Tag gehandelt werden (ande als bei Aktien mit i. d. R. mehreren Tagen Zeitveatz). Durch die Streuung wird das Anlagerisiko reduziert. Das Geld wird nach vorher festgelegten Anlageprinzipien in Aktien, festverzilichen Wertpapieren, am Geldmarkt und/oder in Immobilien angelegt.

Mit dem Kauf von Investmentfondsanteilen wird der Anleger Miteigentümer am Fondsvermögen und hat einen Apruch auf Gewinnbeteiligung und Anteilsrückgabe zum jeweils gültigen Rücknahmepreis. Der Anteilswert bemisst sich nach dem Wert des gesamten Fondsvermöge dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Das Fondsvermögen wird professionell verwaltet und ist nach deutschem Recht Sondervermögen, das heißt die Anlagen müssen strikt getrennt von dem Vermögen der Gesellschaft gehalten werden. Diese Regelung garantiert den Vermögeerhalt auch bei Iolvenz der Kapitalanlagegesellschaft. Das Sondervermögen steigt durch neue Einlagen von Anlegern und durch Ku-, Dividenden- und/oder Zigewinne bzw. fällt durch Rücketattung von Anteilen oder Verluste.

Geschlossene Investmentfonds


Das Gegetück zu offenen Investmentfonds sind geschlossene Fonds. Geschlossene Fonds unterliegen Beschränkungen hiichtlich der Möglichkeit, jederzeit Anteile handeln zu können. So muss eine Investition in der Regel während des Platzierungszeitraums erfolgen, auch eine Rückgabe von Anteilen ist nicht oder nur beschränkt möglich.

Unterscheidungsmerkmale


Eine Möglichkeit, Investmentfonds zu kategorisieren, ist, sie nach der Anlagedauer zu sortieren. Es gibt Investmentfonds mit kurzfristigem, mittelfristigen oder langfristigen Anlagehorizont. Auch untecheiden sich Fonds im Ausgabeaufschlag. Es gibt Fonds ohne Ausgabeaufschlag (Agio). Diese werden oft unter der Bezeichnung Tradingfonds geführt. Diese Fonds haben üblicherweise höhere jährliche Verwaltungskosten. Auf der anderen Seite gibt es Fonds mit Ausgabeaufschlag (bis ca. 5 - 6%), diese werden als Classicfonds (CF) oder Anteilsklasse A bezeichnet. Jeder Fonds investiert in einer bestimmten Region, Land, Kontinent oder auch weltweit, wodurch zusätzliche Währungsrisiken entstehen können. Eine weitere Untecheidung ist die Art, wie der Fonds gemanagt wird. Bei gemanagten Fonds hängt der Wertzuwachs wesentlich von der Eichätzung der Fondsmanager oder Anlageberater (in Englisch: Advisor) ab. Dahingegen werden Indexfonds nur passiv verwaltet, wodurch niedrigere Kosten möglich sind.

Wenn ein Fonds eine Böenzulassung hat (Exchange-traded fund), kann dieser an der Böe gehandelt werden und die Fondsanteile besitzen eine größere Fungibilität. Das heißt, man kann sie leichter kaufen und verkaufen. Bei privat platzierten Fonds kann man Anteile nur von der Investmentgesellschaft kaufen oder verkaufen. Ein direkter Verkauf von Anteilen an eine andere Peon ist meiste nicht möglich.

Basierend auf den formalen Anforderungen des deutschen Auslandinvestmentgesetz wird untechieden zwischen: Weißen Fonds (volle Entsprechung), Grauen Fonds (teilweise Entsprechung) und Schwarzen Fonds (überhaupt keine Entsprechung). Bis in einem Urteil des Finanzgerichts Köln am 19. Juli 2007 die Nichtvereinbarkeit mit dem Europarecht festgestellt wurde, war an diese Klassifizierung unter anderem eine Strafbesteuerung für schwarze Fonds geknüpft.

Eine weitere Klassifikation sind die Anleger, für die ein Fonds aufgelegt wird. Spezialfonds sind Fonds, die für einen oder einige wenige Ititutionelle Anleger aufgelegt werden. Hingegen sind Publikumsfonds Fonds, deren Anteile den Kleinanlegern zum Kauf angeboten werden.

Kosten


Die Kosten eines Fonds setzen sich zusammen aus dem Ausgabeaufschlag, den Verwaltungskosten, der Depotgebühr und manchmal einer Erfolgsbeteiligung des Managements. Aktienfonds sind in der Regel etwas teurer als andere Fonds. Im Schnitt liegen die Ausgabeaufschläge von Aktienfonds und Immobilienfonds bei 5 %, in Rentenfonds bei 3 % und in Geldmarktfonds bei 0 %. Da der Ausgabeaufschlag zur Deckung der Vertriebskosten dient, wird im Direktvertrieb über das Internet teilweise auf ihn verzichtet, wobei dann die Verwaltungsgebühr höher ausfallen kann. In der Verwaltungsgebühr ist unter anderem eine Bestandsprovision enthalten, von der sich Discountanbieter im Wesentlichen finanzieren.

Die jährlichen Managementgebühren liegen im allgemeinen bei 0,1 bis 1,75%, die sich aus dem Nettoinventarwert des Fonds berechnen und aus diesem entnommen werden. Die jährlichen Managementgebühren von Indexfonds liegen bei durchschnittlich nur etwa 0,45 % p. a. Einige Fonds verlangen Erfolgsvergütungen, teils auf Beteiligung am Gewinn oder Beteiligung am Übertreffen einer bestimmten (Benchmark) Bemessungsgrundlage.

In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Fonds bei einer Depotbank hinterlegt werden müssen. Die Depotbank berechnet eine jährliche Depotgebühr. Innerhalb von Fonds gibt es zudem Kosten, wie Druck- oder Wirtschaftsprüfungskosten, die dem Fondsvermögen entnommen werden und im Bericht ausgewiesen sind (siehe Total Expee Ratio).

Alle Umschichtungen des Fondsvermöge veruachen zudem Traaktiokosten. Bei Aktienfonds geht man von einer durchschnittlichen jährlichen Umschichtungsquote (PTR - Portfolio Turnover Ratio) von 1,5 aus. Da die Depotbank des Fonds, die über die Traaktiokosten an allen Umschichtungen verdient, oftmals zum Konzern der Kapitalanlagegesellschaft gehört, können Interessenkonflikte auftreten, wenn zu viele Umschichtungen erfolgen oder die vereinbarten Gebühreätze überhöht sind.

Bei Indexfonds sind Umschichtungen nur erforderlich, wenn sich die Zusammeetzung des zugrundeliegenden Index ändert oder das Fondsmanagement auf Mittelzu- oder -abflüsse reagieren muss. Bei Indexfonds geht man daher von einer durchschnittlichen jährlichen Umschichtungsquote von nur 0,2 aus.

Der Umfang der jährlichen Traaktiokosten sowie die jährliche Umschlagshäufigkeit sollten für den Anleger klar erkennbar sein. Bestrebungen, § 41 Abs. 1 InvG entsprechend zu ergänzen, sind jedoch immer wieder gescheitert, zuletzt bei der aktuellen Novelle des Investmentgesetzes im November 2007.

Vorteile eines offenen Investmentfonds


Geldanlage in Investmentfonds ist sowohl mit Sparplänen ab ca. 25 monatlich möglich, als auch mit Einmalanlagen. Der beim regelmäßigen Sparen eines gleichbleibenden Betrages auftretende Durchschnittskosteneffekt wird von Anbietern von Fondssparplänen als Vorteil dargestellt. Zusätzlich kann er innerhalb eines Fonds und durch die Kombination vechiedener Fonds eine Risikostreuung erreichen.

Da die Anlegergelder im Sondervermögen der Investmentgesellschaft sind, ist selbst im Falle eines Konkues der Investmentgesellschaft oder Depotbank das Geld der Anleger sicher. Im Falle einer Iolvenz kümmert sich die Bundesatalt für Finanzdietleistungsaufsicht (BaFin) um die Liquidierung der Gelder und sofortige Auszahlung an die Anteilseigner. Fonds unterliegen in Deutschland der staatlichen Genehmigung und Aufsicht durch die BaFin. Kaum eine andere Anlageart ist in dieser Hiicht so sicher und gut überwacht.

Nachteile eines offenen Investmentfonds


Entgegen den von Kapitalanlagegesellschaften geweckten Erwartungen übertrifft nur ein gutes Drittel aller aktiv gemanagten Aktienfonds seinen jeweiligen Vergleichsindex. Auch führt das sogenannte Windowdressing zu Nachteilen für die Anleger. Diese Nachteile gelten nicht für die Indexfonds. Die Möglichkeit des Anlege, an Hauptveammlungen der Aktiengesellschaften teilzunehmen und sein Stimmrecht auszuüben, wird von den Fondsgesellschaften nicht an die Anleger weitergegeben.

Im Vordergrund steht aber das Risiko, das mit jeder Investition verbunden ist, bzw. das spezifische Risikopotential des jeweiligen Sekto, in den der Fonds investiert. Der Verkaufsprospekt muss diese Informationen enthalten.

Ein gravierender Nachteil von offenen Fonds gegenüber geschlossenen Fonds ist der Umstand, dass es einem Anleger buchstäblich unmöglich ist, die belasteten Traaktiokosten zu erfahren, mag er auch ein noch so berechtigtes Interesse hieran haben. Diese Feststellung ist nicht übertrieben. Die deutsche Gerichtspraxis zeigt, dass § 41 InvG, eine Vochrift, die eigentlich der Traparenz dient und hier helfen sollte, tatsächlich als Argument gegen einen Apruch des Anlege auf Auskunft ausgelegt wird, untetützt auch durch die Kommentarliteratur. Entsprechend ist u auch kein Fall bekannt, in dem ein Anleger diese Auskunft erfolgreich etreiten konnte. Dies führt dazu, dass ein Anleger fast aller Möglichkeiten beraubt wird, erfolgreich Schadeeatzaprüche auf Basis überzogener Traaktiokosten geltend zu machen selbst wenn ein begründeter Verdacht auf Churning besteht.

Anlegerschutz/Rechenschaftsbericht


Offene Investmentfonds müssen einmal jährlich einen Rechechaftsbericht etellen und halbjährlich einen Halbjahresbericht. Zu jedem Fonds muss ein Verkaufsprospekt vorliegen, der über die Anlagegrundsätze und Kosten informiert. Der aktuelle Rechechaftsbericht, der Verkaufsprospekt und der Halbjahresbericht (wenn der Rechechaftsbericht älter ist als acht Monate) müssen einem Käufer zur Eiicht in geeigneter Weise angeboten werden. Der Käufer ist vor einem Investment umfassend über die damit verbundenen Risiken aufzuklären. Die Bundesatalt für Finanzdietleistungsaufsicht überwacht die Einhaltung der durch den Gesetzgeber erlassenen eichlägigen Gesetze.

Gesetzliche Grundlagen


Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Investmentgesetz und im Investmentsteuergesetz. Fonds werden in Deutschland im Sondervermögen von Investmentgesellschaften betrieben, welche nicht mehr als Kreditititute, sondern als Kapitelanlagegesellschaften gelten. Dadurch ergeben sich auch geänderte Rechte und Pflichten, welche im InvG nachzulesen sind. Die in Deutschland zugelassenen Investmentfonds unterliegen der Aufsicht der Bundesatalt für Finanzdietleistungsaufsicht (BaFin). Die genauen gesetzlichen Vochriften zu Investmentfonds sind im Investmentgesetz (InvG) zu finden.

Der Staat hilft Arbeitnehmern beim Aufbau eines Fondsdepots mit finanziellen Anreizen. Wer seine vermögewirksamen Leistungen (VL) in für VL sparen zugelassenen Fonds anlegt, kann eine Sparzulage von maximal 72 pro Jahr (= 18% von 400 ) erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. mind. 60 % Aktienanteil) kommen auch Dachfonds und gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen in den Genuss der Förderung. Die Einkommegrenzen betragen 17.900 für Ledige und 35.800 bei Zusammenveranlagten. Liegt das zu veteuernde Einkommen unter diesen Grenzen, erhält man die Zulage.

Bei der Riester-Rente werden bestimmte, von Investmentgesellschaften, Kredititituten und Veicherungen angebotene Produkte gefördert, aus denen vom 60. Lebejahr oder vom Beginn einer Alterente des Anlege an ein lebelanges monatliches Einkommen fließt.

Bei der Anlage in Investmentfonds kann ein Auszahlplan mit festen und variablen Auszahlungen vereinbart werden. Dabei können bis zu 30 % des angesparten Kapitals zu Beginn der Auszahlphase ausgezahlt werden. Bei allen geförderten Anlagen muss zugesagt sein, dass mindeste die eingezahlten Beträge wieder ausgezahlt werden. Ob die angebotenen Altevoorgeprodukte die vorgeschriebenen Förderkriterien erfüllen, ist von der Bundesatalt für Finanzdietleistungsaufsicht vor Angebotsbeginn zu bestätigen.

Investmentfonds werden im Rahmen der Riester-Rente sowohl direkt als auch indirekt (über fondsgebundene Produkte) eingesetzt. Die Angebote der Investmentgesellschaften kombinieren die renditestarke Anlage in Aktienfonds mit dem auch kurzfristig wertstabilen Investment beispielsweise in Rentenfonds. Der Aktien(fonds)anteil bei einem Riester-Fondsangebot kann durch das Lebealter des Anlege bestimmt sein. In diesem Fall gilt die Daumenregel Je jünger der Anleger, desto höher der Aktienanteil. Gemanagte Fondssparpläne können auch voehen, dass der Aktienanteil in Abhängigkeit von der aktuellen Marktlage variiert. In diesem Fall spielt das Alter des Anlege keine Rolle.

Zur Wahl stehen Konzepte, bei denen die eigentliche Fondsauswahl ausschließlich durch die Investmentgesellschaft erfolgt sowie Angebote, bei denen der Anleger Einfluss auf die konkrete Fondsauswahl nehmen kann. Damit wird den untechiedlichen Bedürfnissen der Anleger Rechnung getragen. Die konkrete Auswahl eines Riester-Fondsprodukts sollte in einem Gespräch mit einem Anlageberater erfolgen.

Voraussetzung für die staatliche Förderung ist immer die Garantie einer lebelangen Leibrente. Da das biometrische Risiko der Langlebigkeit nicht von Investmentfonds getragen werden kann, verpflichtet die BAFIN die Anbieter für jeden Sparer einen zusätzlichen Rentenveicherungsvertrag abzuschließen. Die Beiträge hierzu werden mit Rentebeginn aus dem angesparten Kapital entnommen. Die Beitragshöhe ist uicher. Die Rentenzahlungen aus dem Veicherungsvertrag beginnen i.d.R. mit dem 85. Lebejahr.

Die Besteuerung von Investmentfonds richtet sich nach dem Investmentsteuergesetz und wird sich mit der Unternehmeteuerreform 2008 in Deutschland verändern:

Für Investmentfonds, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft werden, gilt weiterhin die bisher geltende Regelung. Soweit Investmentfonds die Voraussetzungen des § 5 InvStG erfüllen (Veröffentlichungspflichten, sog. Volltraparenz), werden Ausschüttungen und thesaurierte Erträge des Investmentfonds steuerrechtlich grundsätzlich so behandelt, als hätte sie der Anteilsinhaber unmittelbar selbst erwirtschaftet. Im Einzelnen ergibt sich folgendes:

Je nach Investmentaatz und Wertpapietruktur können die Erträge eines Investmentfonds zu 100 % steuerpflichtig oder sogar zu 100 % steuerfrei sein. Eteres gilt im Wesentlichen für Geldmarkt- und Rentenfonds, letzteres eher für spekulativere Aktienfonds.

Das derzeit für Privatanleger noch geltenden Fondsprivileg bei Ausschüttungen fällt weg. Die vom Fonds ausgeschütteten Gewinne aus Veräußerungen von Wertpapieren (z. B. festverzilichen Wertpapieren, Aktien und Zertifikaten) gelten zukünftig unabhängig von der Haltedauer als steuerpflichtige Kapitalerträge und unterliegen der Abgeltungsteuer. Soweit die von Investmentfonds erzielten Wertpapierveräußerungsgewinne allerdings thesauriert werden, sind sie auf Ebene des Anlege nach wie vor nicht steuerpflichtig.

Für Zertifikate gilt eine Besonderheit: Grundsätzlich gilt, dass Wertpapiere, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden, nicht unter die neue Besteuerung fallen. Bei Zertifikaten ist die Neuregelung selbst bei Erwerb vor dem 1. Januar 2009 anwendbar, wenn die Erträge nach dem 30. Juni 2009 zufließen.

In Österreich erfolgt die gesetzliche Regelung durch das Investmentfondsgesetz (InvFG) Novelle 2003. Risikomischung und komplexe Zusammeetzung sind in Deutschland und in Österreich gesetzlich vorgeschrieben.

In der Schweiz erfolgt die gesetzliche Regelung durch das Bundesgesetz über die Anlagefonds (SR 951.31).

Seit dem 1. Januar 2007 ist das Bundesgesetz über die Anlagefonds durch das Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, KAG) eetzt worden.

Abkürzungen:

In Liechtetein erfolgt die gesetzliche Regelung durch das Gesetz über Investmentunternehmen (IUG) vom 19. Mai 2005. Die Aufsicht wird durch die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtetein sichergestellt. Die Regulierung entspricht europäischen Standards.

Das IUG kennt drei Fondstypen:

Die drei Fondstypen können in zwei Rechtsformen aufgesetzt werden:

Investmentstile und wie sie visuell dargestellt werden


Für den Investor mit fortgeschrittenen Kenntnisstand ist der jeweilige Investmentstil wichtig, mit den die Fonds verwaltet werden. Bei der Vielzahl der Anlagekategorien gibt es ebeo viele Investmentstile die dem Leser durch Grafiken leichter erklärt werden sollen. Für die in D/A/CH tätigen Benotungsunternehmen gelten in Ende 2007/Anfang 2008 folgende Erkenntnisse:

Sinn und Zweck dieser Grafiken ist es dem Leser die Funktioweise des Fonds zu erklären ohne eine hohe mentale Belastung auszuüben. Die Datellungsmöglichkeiten sind thematisch untechiedlich und in der nebenan abgebildeten Grafik mit einer zusätzlichen Erklärung eiehbar. Die beste Datellungsmöglichkeit war die der Firma Morgan Stanley, daran schließt sich das System von Morningstar an. Südprojekt ist als spezielles Unternehmen der breiten Investorenöffentlichkeit kaum bekannt und so ist die Bedeutung jenes Systems auch nicht so verbreitet. Das Südprojektsystem ergänzt die Angaben zu Morningstar, gibt aber relativ wenig Auskunft auf die verwendete Berechnungsbasis. FERI Trust/Lippe nutzt wie oben schon erwähnt keine grafische Hilfsmittel.

 

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