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Gebäudeversicherung


Die Gebäudeveicherung ist eine Veicherung zum Schutz der im Veicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Separate Gebäude wie z.B. Gartenhütten bedürfen daher eines entsprechenden besonderen Eichlusses. Unter Umständen ist auch Zubehör mitveichert.

Risikoabsicherung


Es können folgende Risiken alleine oder in Kombination veichert werden: Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zusätzlich können weitere Elementachäden mitveichert werden. Zusätzlich lassen sich z. B. Übepannungsschäden an Gebäudebestandteilen mitveichern(z.B. Heizungsanlage, Klingelanlage). Banken verlangen bei kreditfinanzierten Gebäuden oft eine Gebäudefeuerveicherung zur Sicherung von Darlehen. Seit dem Wegfall von Pflicht- und/oder Monopolrechten zum 1. Juli 1994 (Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Gemeichaft vom 18. Juni 1992) kann der Gebäudeveicherer zu allen Risiken in der gesamten BRD frei gewählt werden.

Die Gebäudeveicherung wird mittels des gleitenden Neuwertfakto dynamisiert, d. h. an die Wertentwicklung der Gebäude angepasst. Grundsätzlich ist der Veicherungsnehmer selbst für eine ausreichende Veicherungssumme zur Vermeidung einer Unterveicherung verantwortlich. Von einer ausreichenden Veicherungssumme wird indes ausgegangen, wenn sich diese aus bestimmten Verfahren heraus ableitet, z. B. Bestimmung durch Bausachvetändigen oder die üblichere Bestimmung anhand des Gebäudewertes in Mark 1914.

Im Totalschadenfalle zu einer bestehenden Neuwertveicherung erhält der Veicherungsnehmer zunächst Apruch auf Auszahlung des Zeitwertes des Gebäudes. Die Differenz zum veicherten Neuwert wird etattet, sobald der Wiederaufbau des zetörten Gebäudes nachweislich betrieben wird.

In der Schweiz (wie es auch in der ehemaligen DDR war) ist die Gebäudeveicherung in den meisten Kantonen obligatorisch und die Verwaltung erfolgt durch die kantonalen Gebäudeveicherer. Bei den so genannten GUSTAVO-Kantonen kann die Gebäudeveicherung mit privaten Veicherungen abgeschlossen werden. Einzig in den Kantonen Wallis und Tessin ist die Gebäudeveicherung nicht obligatorisch.

Kriterien


Wichtig für die Beurteilung der Risiken eines Gebäudes und damit für die Höhe der Veicherungsprämie sind:

 

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