Tierhalterhaftpflichtversicherung
Die Tierhalterhaftpflichtveicherung schützt den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadeeatzaprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Apruchsgrundlage gegen den Tierhalter ist vor allem § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der besagt, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier anrichtet, haftbar gemacht werden kann.
Die Tierhalterhaftpflichtveicherung ist vor allem für Halter von größeren Tieren (z. B. Hunde oder Pferde) von Bedeutung, da kleinere Haustiere in der Privathaftpflichtveicherung mit eingeschlossen sind.
Vorgeschrieben ist eine Hundehalterhaftpflicht nur in einigen Fällen nach Landesrecht (Landeshundegesetze) und nur für jeweils vechiedene Teilbereiche der Hundepopulation. Einige Veicherer schließen Hunde bestimmter Rassen aus oder erheben dafür erhöhte Beiträge.
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